Wer
gebrauchte, ursprünglich völlig legal erworbene CDs der
Künstler Carreras und Domingo im Internetaktionshaus Ebay zum
Verkauf anbietet, sollte aufpassen! Seit Sommer 2005 werden Anbieter
und Verkäufer einiger dieser CDs von einem Hamburger Anwalt
überraschend zur Kasse gebeten.
Der
Anwalt der Künstler Carreras und Domingo fordert in seinen
Schreiben die Anbieter bzw. Verkäufer der betreffenden CDs
dazu auf, binnen weniger Tage eine beiliegende Verpflichtungserklärung
zu unterschreiben. Man soll sich bereit erklären, den Verkauf
bzw. das Angebots der CDs im Internet zukünftig zu unterlassen
und die pauschal pro CD angesetzten Kosten in Höhe von 411
Euro pro vertretenem Künstler (Anzahl der Künstler x 411
Euro) zu erstatten.
Welche
CDs sind betroffen?
Wohlgemerkt,
es handelt sich um CDs und CD Sets, die vor Jahren schon von verschiedenen
Supermärkten und Kaufhäusern vertrieben worden sind und
vom Normalverbraucher keinesfalls als nicht autorisiert erkannt
werden können.
Bemerkenswert
ist, dass dieser Hamburger Rechtsanwalt augenscheinlich bis heute
keine Anstrengungen unternimmt, diesen Umstand der Öffentlichkeit
anzuzeigen. Jedenfalls ist es dem Verfasser nicht möglich,
über Suchmaschinen bis dato einen entsprechenden Warnhinweis
im Internet zu finden. Wir sind ihm gerne bei der Aufklärung,
auch im Sinne seiner Mandanten behilflich.
Ob
dies Absicht ist oder lediglich in Ermangelung seiner Möglichkeiten
noch nicht geschehen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Nach mehr
als einem halben Jahr sollte er normalerweise das Internet mit entsprechenden
Hinweisen gefüttert haben können, dies wäre jedenfalls
im Sinne seiner Mandanten Carreras und Domingo.
Was
macht Ebay?
Auch
Ebay selbst wurde schon mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen,
leider ohne Erfolg, so dass täglich neue Opfer hinzukommen.
Es existieren keinerlei Listen mit nicht autorisierten CDs, die
sich Barverkäufe vor dem Einstellen ihrer CDs ansehen könnten,
noch gibt Ebay Hilfestellung oder eine Warnung. |
Bereits
vor Monaten wurden Berichten Betroffener zufolge noch CDs von dem
Anwalt selbst ersteigert. Neuerdings bedient er sich der Meldepflicht
Ebays und mahnt Leute ab, die eine entsprechende CD zur Versteigerung
anbieten.
Es
gibt zahlreiche Artikel, deren Angebot bei Ebay gar nicht erst eingestellt
oder kurz nach der Angebotserstellung entfernt werden, da sie nicht
den Richtlinien des Auktionshauses entsprechen. Wieso Ebay hier
nicht ebenfalls reagiert und derartige Angebote von vornherein sperrt
entzieht sich unserer Kenntnis. Neuerdings warnen ehemalig Abgemahnte
die neuen Anbieter, damit diese Ihre Angebote zurückziehen
können. Letztere werden anscheinend dennoch vom Anwalt abgemahnt.
Wie
viel Betroffene gibt es?
Die
genaue Anzahl der Betroffenen ist unbekannt, zur Zeit sind mindesten
70 Fälle bekannt, die Dunkelziffer wird wesentlich höher
liegen. Einige haben bereits gezahlt, andere sind noch mitten in
juristischen Auseinandersetzungen.
Ziel
unserer Aktion:
Diese
Webseite ist entstanden, um die Öffentlichkeit aufzuklären,
damit nicht weitere Ahnungslose in die Falle tappen und die Medien
aufmerksam zu machen. Wir sind überzeugt, dass die Medien dieses
Thema aufgreifen, damit weiteren, ahnungslosen Ebay-Verkäufern
derartige unliebsame, teure Überraschungen erspart bleiben.
Es
geht uns nicht darum, einen Freibrief für tatsächlich
urheberrechtlich bedenkliche Materialien zu erhalten sondern um
den wirklich verantwortungsvollen Umgang mit der Materie.
Wie
stehen die Tenöre dazu?
Bleibt
noch nachzutragen, dass wir Respekt und Achtung vor den Leistungen,
Erfolgen der großen Tenöre haben und diesen in Dankbarkeit
verbunden sind, da sie die Welt mit ihren Darbietungen bereichert
haben. Wir fragen uns, ob sie wirklich umfassend informiert sind,
was in ihrem Namen geschieht.
Sonntag,
den 18. Dezember 2005 |